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1323. August 12. Krakau (actum et datum).

II id. Aug.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, verpfändet seinem Oheim Konrad, Herzog von Schlesien und Herrn zu Oels, für die 3000 Mk. Groschen, welche er ihm gemäss der vom König von Polen vereinbarten Friedensbestimmungen innerhalb dreier Jahre (1000 jährlich) zahlen soll, seine Stadt Bernstadt mit der Burg, dem Distrikt und seinem ganzen Herrschaftsrechte für den Fall, dass er ihm nicht die nach der festgesetzten Anzahlung von 400 Mk. noch schuldigen 6OO Mk. innerhalb eines Jahres von Michaelis an zahle. In diesem Falle hat Tammo von Stercza, der Inhaber der Burg Bernstadt, oder seine Nachfolger sofort dem Herzog Konrad die Feste mit dem Distrikt und dem ganzen Herrschaftsrechte einzuräumen, desgleichen im Falle einer Säumniss bei den späteren Zahlungen.

O. Z.


Aus dem ältesten Oelser Kopialbuch im Bresl. Staatsarch. F. Oels III, 22a, fol. 57 abgedruckt bei Grünhagen und Markgraf, Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens II, 13, wo auch über die älteren Drucke zu vergleichen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.